Fasnachtswagen Sicherheit


Auch wir wollen Unfälle verhüten !

Wir wurden von den Behörden aufgefordert, die Teilnehmer an unserem alljährlichen Fasnachtsumzug über die Sicherheitsvorschriften an solchen Anlässen zu informieren.

Grundsätzlich sind die Wagenbauer selber für die Sicherheit Ihrer Fahrzeuge verantwortlich. Jeder motorisierte Fasnachtswagen braucht eine spezielle Tagesbewilligung von der Motorfahrzeugkontrolle (MFK).

Damit die MFK eine solche Bewilligung ausstellt, müssen zwei wichtige Punkte erfüllt sein:

1) Versicherung
Es muss eine Deckungszusage einer Versicherung vorliegen

2) "Eigendeklaration für Fasnachtswagen"
Dieses Formular muss bei der MFK eingereicht werden, worin der Wagenbauer bestätigt, dass die Sicherheitsvorschriften gemäss dem "Merkblatt Fasnachtswagen / Umzüge" eingehalten wurden. Die MFK führt keine Kontrollen der gebauten Fasnachtswagen durch.

Wir fordern die Wagenbauer zusätzlich auf, während dem Umzug mindestens zwei "Radwächter" zu stellen, welche nur dafür verantwortlich sind, dass sich keine Personen (z.B. Zuschauer) ihrem Fasnachtswagen nähern und daher in Gefahr geraten könnten.

Weiter Informationen zu diesem Thema gibt Euch die MFK http://www.mfk-so.ch/

Wir wünschen Euch allen eine unfallfreie Fasnacht !